Es sei nicht verständlich, weshalb er keine Rechte daran habe und 'nur' zu einem Drittel an den in Europa eingenommenen Lizenzen beteiligt sein soll, ohne einen Anspruch auf Lizenzerträge z.B. aus den USA zu haben. Es falle auch auf, dass nach den Angaben der Beschwerdeführer keine schriftlichen Verträge abgeschlossen worden seien, obwohl andere Verträge durch die T2 schriftlich abgeschlossen wurden.