8.2. Das Verwaltungsgericht hat sich in seinem Entscheid vom 20. Oktober 2008 (WBE.2006.282) zum Nachweis von geschäftsmässig begründetem Aufwand und zur "Fifty-fifty" Praxis wie folgt geäussert: "5. 5.1. Die Vorinstanz führte im angefochtenen Entscheid aus, mit den diversen Bestätigungen, wonach die Beschwerdeführer weder an der N. Ltd. - 19 -