"Wie besprochen, wird die Muttergesellschaft die Software-Entwicklungen an die D. AG und die D. AG sie an die A. AG lizenzieren, wofür Lizenzgebühren bezahlt werden. (Auf den Dienstleistungen, die A. ihren Kunden im Zusammenhang mit den [...] erbringt, werden keine Lizenzgebühren berechnet.) Ich gehe davon aus, dass diese Lizenzgebühren keine Verrechnungssteuern auslösen." Mit E-Mail vom 25. Juni 2010 gab die Eidgenössische Steuerverwaltung folgende Bestätigung ab: