8. 8.1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die bezahlten Lizenzzahlungen unter dem Aspekt der Verrechnungssteuer – welche unter anderem auch auf geldwerten Leistungen an Beteiligte geschuldet ist – mehrfach geäussert. Mit E-Mail vom 14. Juni 2010 wurde der Eidgenössischen Steuerverwaltung folgender Sachverhalt zur Beurteilung unterbreitet: