7.4.3. Ist – wie in Erw. 6.4. ausgeführt – die Übertragung der Softwarerechte auf die C. Ltd. gegen angemessenes Entgelt – die Angemessenheit des jeweiligen Kauf- bzw Veräusserungspreises wurde nicht bestritten – als rechtmässig zu betrachten, ist ein Entgelt für die Nutzung derselben geschuldet. Daran ändert eine allenfalls aufgrund eines Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer bzw. einziger Mitarbeiter der Rekurrentin resultierende Sorgfalts- - 18 -