6.5.3. Mit "Kaufvertrag über [...]" vom tt.mm.2017 übertrug F. die Softwarerechte an die Rekurrentin zum Preis von CHF 968'000.00 (fixer Basispreis) zuzüglich variablen Kaufpreisnachzahlungen in den Jahren 2017 bis 2021. Mit gleicher Begründung ist auch dieser Vertrag als zivilrechtlich gültig zu betrachten. Auf die Angemessenheit des Kaufpreises wird im Rekursverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 (bbb) einzugehen sein.