M. Berger, Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 4. A. Muri-Bern 2015, N 15 der Vorbemerkungen zu ยงยง 172 - 200 StG). Mit dieser Gewichtung soll anhand der vorgenannten Kriterien die Steuerumgehung - 13 - von der steuerlich zu akzeptierenden Steuervermeidung abgegrenzt werden.