Ebenso resultiere keine Steuerersparnis, wenn auf die Struktur, die dem Einspracheentscheid zugrunde liege, oder aber auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise mit transparentem Trust abgestellt werde. Weiter wurde in Abrede gestellt, dass F. als Alleinaktionär und einziger Mitarbeiter der Rekurrentin gegen gegenüber der Rekurrentin als Arbeitgeberin bestehende Treuepflichten verstossen habe, indem er in den Geschäftsbereich der Rekurrentin fallende Geschäfte auf eigene Rechnung abgeschlossen habe. Es habe niemals ein Vertrag zwischen der Rekurrentin und F. bestanden, der die Vermarktung [...] der Software zum Gegenstand gehabt habe.