Das Vorliegen einer Steuerumgehung – wie in den Einspracheentscheiden betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2010 - 2013 vom KStA befürwortet – wurde ab 2014 bestritten. Es liege keine sachwidrige oder absonderliche Rechtsgestaltung vor. Ebenso resultiere keine Steuerersparnis, wenn auf die Struktur, die dem Einspracheentscheid zugrunde liege, oder aber auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise mit transparentem Trust abgestellt werde.