Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, bereits in den Steuerperioden 2010 - 2013 sei grösseren Aufwendungen zu Gunsten der C. Ltd. die geschäftsmässige Begründetheit aberkannt worden. Der Aufrechnung von Lizenzzahlungen sei eine Steuerumgehung zu Grunde gelegt worden. -9-