4.5. Mit Entscheid vom 28. März 2019 wurde die Einsprache abgewiesen. In Reformatio in peius wurden der in der Steuerperiode 2015 zu besteuernde Reingewinn auf CHF 38'749.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 104'141.00 festgesetzt. Der steuerbare Reingewinn wurde wie folgt berechnet: