Der Verkauf der Softwarerechte sei ordnungsgemäss zu den Anschaffungskosten verbucht worden. Aufgrund der in den Folgejahren erzielten Lizenzerträge sei die Werthaltigkeit der Softwarerechte erwiesen. Die bezahlten CHF 968'000.00 entsprächen einer angemessenen Gegenleistung.