3.7. Mit schriftlichem "Kaufvertrag über [...]" vom tt.mm.2017 zwischen F. und der Rekurrentin wurde die am tt.mm.2016 getroffene mündliche Abmachung, die Softwarerechte auf die Rekurrentin zu übertragen, festgehalten. Danach verkaufte F. nach Auflösung der Truststruktur die Softwarerechte an die Rekurrentin zum Preis von CHF 968'000.00 (fixer Basispreis) zuzüglich variablen Kaufpreisnachzahlungen in den Jahren 2017 bis 2021. -6- 4. 4.1. Umstritten ist im Rekursverfahren die Aufrechnung von CHF 284'564.00 für an die C. Ltd. bezahlte Lizenzgebühren.