3.6. Mit Selbstanzeige vom 12. Dezember 2016 wurde offengelegt, dass die C. Ltd. als "underlying company" des von F. als Settlor und erstbegünstigte Person gegründeten und damit transparenten L. gehalten wird. Die entsprechenden Vermögenswerte und die von der C. Ltd. vorgenommenen Rechtshandlungen sind F., Alleinaktionär der D. AG und (mittelbar) der Rekurrentin, zuzurechnen.