3.1.3. Die Rekurrentin hat den Zweck: "Erstellung und Vertrieb von [...]. Die Gesellschaft kann [...] und [...] erwerben und verwerten." 3.2. Es ist unbestritten, dass die Rekurrentin eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der D. AG mit Sitz in S. ist. Die D. AG stand im Jahr 2015 im Eigentum des Aktionärs F.. 3.3. Mit Vertrag vom tt.mm 2009 übertrug die B. AG, T. (eine 100-%ige Tochtergesellschaft der D. AG), Softwarerechte (von der A. in den Jahren 2001 - 2009 eigenständig entwickelte Standardsoftwareprogramme: G., H., I., J., K.) auf die D. AG. Als Preis wurden Euro 1'140'036.00 vereinbart.