2.3. Die Rekurrentin beantragt, der vortragbare Verlust sei auf CHF 245'815.00 festzusetzen. Ein Feststellungsinteresse ist auch bei der Veranlagung einer juristischen Person zu verneinen, so dass auf den Rekurs in diesem Punkt nicht eingetreten werden kann. 3. 3.1. 3.1.1. Die Rekurrentin wurde am tt.mm.2001 unter der Firma E. AG mit Sitz in Q. gegründet. Am tt.mm.2010 wurde die E. AG in "A. AG" umfirmiert. -5- 3.1.2. Mit Statutenänderung vom tt.mm 2010 verlegte die Rekurrentin ihren Sitz nach R.. Am tt.mm 2017 wurde der Sitz nach S. verlegt. Im Jahr 2015 war die Rekurrentin damit im Kanton Aargau kraft persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig.