2. Gegen die Verfügung vom 12. November 2018 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 liess die A. AG mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 Einsprache erheben. Sie stellte den Antrag, auf die Aufrechnung der [...] an die C. Ltd. sei zu verzichten. 3. Mit Entscheid vom 28. März 2019 wies das KStA JP die Einsprache ab. Der steuerbare Reingewinn wurde in Reformatio in peius auf neu CHF 38'749.00 und das steuerbare Eigenkapital (unverändert) auf CHF 104'141.00 festgesetzt.