Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 12. November 2018 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 0.00 (Verlust CHF 245'815.00) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 104'141.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Dabei wurden - CHF 110'231.00 (Auflösung der in der Vorperiode gebildeten versteuerten stillen Reserve) als "[d]er Erfolgsrechnung belastet und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit Gem: Beilage" ([...]