Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 12. November 2018 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 0.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 299'505.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Dabei wurden CHF 110'231.00 als "[d]er Erfolgsrechnung belastet und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit