9.2. Das steuerbare Vermögen beträgt CHF 491'413.00 (steuerbares Vermögen gemäss Einspracheentscheid von CHF 560'971.00 abzüglich Erhöhung Aktivdarlehen aus Maschinenverkauf von CHF 101'578.00 zuzüglich CHF 32'020.00 für bezahlte Rechnungen/"Einlage in GmbH"), gerundet CHF 491'000.00. 10. 10.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten gemessen an den Rekursanträgen zu rund 50 %, so dass sie 50 % der Verfahrenskosten zu tragen hätten. Zu berücksichtigen ist sodann bei der Kostenverlegung die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Demensprechend haben die Rekurrenten in reduziertem Umfang von 20 % die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).