explizit aus dem Schreiben "Information Geschäftsänderung" vom November 2016, mit dem die Mitteilung erfolgte, dass das Lohnunternehmen (tatsachenwidrig) seit 1. April 2016 in der Form einer GmbH geführt werde. Aus dem Informationsschreiben geht weiter hervor, dass die ursprüngliche Rechnung nicht im Namen der zu gründenden G. GmbH erfolgte, zumal den Kunden neue Rechnungen mit der Aufforderung zugestellt wurden, die alten zu ersetzen. Daraus erhellt ohne Weiteres, dass die Arbeiten bis zur Gründung der G. GmbH auf Rechnung der Einzelunternehmung ausgeführt wurden.