Insgesamt wurde die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert von CHF 101'578.40 zum Einkommen aus Landwirtschaft und zum Vermögen hinzugerechnet. Die Einkommensaufrechnung erfolgte mit der Begründung, es seien mit dem unterpreislichen Verkauf stille Reserven realisiert worden. Die Rekurrenten machen dagegen geltend, der Verkauf zum Buchwert habe keine Einkommensrealisation zur Folge.