5. Umstritten sind im Rekursverfahren noch die Aufrechnungen im Zusammenhang mit den Aktiv- und Passivdarlehen. Nicht mehr umstritten sind die weiteren Aufrechnungen. Diese sind ausdrücklich anerkannt bzw. werden im Rekurs dazu keine Ausführungen mehr gemacht. Zu prüfen ist demnach zum einen, ob der Rekurrent mit dem Verkauf von Maschinen des Landwirtschaftsbetriebes an die G. GmbH zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis stille Reserven realisiert hat. Zum anderen muss geprüft werden, ob bzw. in welchem Umfang vor der Gründung der G. GmbH angefallene Kosten und Erträge dieser Gesellschaft zugerechnet werden können.