Nach den Feststellungen im vorliegenden Rekursverfahren und gestützt auf den vom Spezialverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Juli 2021 (3-RV.2019.211) beurteilten (die gleiche Steuerbehörde betreffenden) Sachverhalt stellt sich die Frage, weshalb die gebotene Protokollierung im Tätigkeitsbereich des Regionalen Steueramtes C. wiederholt unterlassen wurde.