4.4. Die Besprechung vom 28. November 2018 fand auf Seiten der Steuerbehörden mit dem LE KStA statt. Eventuell nahm auch der Leiter des Regionalen Steueramtes C. teil, was sich jedoch mangels Protokolls nicht schlüssig feststellen lässt. Ein Gespräch allein mit dem LE KStA vermag (ohne Einverständnis der steuerpflichtigen Personen) eine beantragte Vorladung vor die für die Beurteilung einer Einsprache zuständige gesamte Steuerkommission nicht zu ersetzen.