4.3. 4.3.1. Gemäss E-Mail des Leiters des Regionalen Steueramtes C. vom 12. Januar 2022 sei es an der Besprechung vom 28. November 2018 lediglich darum gegangen, welche Version der verschiedenen Buchhaltungen gültig sei und somit Basis der Einsprache darstelle. Folglich sei das Gespräch nicht protokolliert worden. Eine sachliche Prüfung der Einsprache habe erst nach dieser Besprechung stattfinden können. Bereits in der E-Mail des LE KStA vom 30. November 2018 wurde dagegen ausgeführt, dass es "wie an der Besprechung vom 28. November 2018 angesprochen, […] noch ein Problem mit den rückwirkenden Umbuchungen von Aufwänden und Erträgen in die GmbH" gebe. Im Bericht des LE KStA vom 25.