Vor dem Verkauf der Traktoren sei weder ein Service noch die Motorfahrzeugkontrolle durchgeführt worden. Die eingesetzten Vergleichspreise seien daher überhöht. Anerkannt wurde sodann die Korrektur bei den Vermögensverwaltungskosten. 3.6.2. Im Rekurs wurde an der bisher vertretenen Auffassung festgehalten. Das Aktivdarlehen gegenüber der G. GmbH von CHF 271'421.60 entspreche dem Anspruch aus Maschinenverkäufen, das Darlehen von CHF 33'429.80 -9-