Die Kunden seien über die Neugründung der GmbH orientiert worden. Anerkannt wurde die Aufrechnung von CHF 10'000.00 aus dem Verkauf des Traktors I.. Die weiteren Verkäufe von Maschinen an die G. GmbH seien zu Preisen, welche nicht über dem Verkehrswert lägen, getätigt worden. Die Maschinen seien vorliegend zu Buchwerten ohne Realisation von stillen Reserven verkauft worden. Zu den vom LE KStA gestützt auf Agropool ermittelten Verkehrswerten sei festzustellen, dass es sich dabei um Preise von Traktoren ab Service und Motorfahrzeugkontrolle handle. Vor dem Verkauf der Traktoren sei weder ein Service noch die Motorfahrzeugkontrolle durchgeführt worden.