3.6. 3.6.1. Mit Schreiben vom 14. März 2019 nahmen die Rekurrenten zum Bericht des LE KStA (und zur dort angedrohten Reformatio in peius) unter Verweis auf die E-Mail vom 17. Dezember 2018 Stellung. Die Korrekturen/Aufrechnungen bei den Aktiv- und Passivdarlehen der G. GmbH wurden nicht anerkannt. Die Umbuchungen der Erträge von der Landwirtschaft auf die neu gegründete G. GmbH seien zulässig, da die Aufwände in deren Namen und die Erträge auf deren Rechnung bezahlt bzw. erzielt worden seien. Die Handlungen seien vom Gesellschafter genehmigt worden. Die Kunden seien über die Neugründung der GmbH orientiert worden.