3.2. 3.2.1. Im Veranlagungsverfahren wurde vom Regionalen Steueramt C. mit dem Vermögensvergleich vom 27. Februar 2018 ein Einkommensmanko von CHF 131'930.00 festgestellt. Dieser wurde den Rekurrenten vom Landwirtschaftsexperten (LE) des KStA mit Schreiben vom 27. Februar 2018 zur Stellungnahme zugestellt. Gleichzeitig wurden die Rekurrenten um weitere Unterlagen ersucht. Die Rekurrenten reichten in der Folge weitere Unterlagen ein und nahmen zum Vermögensvergleich mit Schreiben vom 22. März 2018 Stellung. -5-