"Das Aktivdarlehen des Landwirtschaftsbetriebes an die G. GmbH in der Höhe von Fr. 304'851.40 sei korrekt Das Passivdarlehen des Landwirtschaftsbetriebes an die G. GmbH in der Höhe von Fr. 79'840.60 sei korrekt." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Das Regionale Steueramt C. und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A. und B. haben keine Replik erstatten lassen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Regionalen Steueramt C. weitere Unterlagen beigezogen.