4. Mit Entscheid vom 17. April 2019 wies die Steuerkommission C. die Einsprache ab. Dabei wurde das landwirtschaftlich Einkommen um CHF 100'169.00 auf CHF 215'864.00 erhöht. Die Vermögensverwaltungskosten wurden mit CHF 69.00 berücksichtigt. Das steuerbare Geschäftsvermögen wurde um CHF 100'868.00 auf CHF 725'751.00 erhöht. Das Wertschriftenvermögen mit CHF 107'376.00 und die Schulden mit CHF 1'028'673.00 blieben unverändert. 5. Den Einspracheentscheid vom 17. April 2019 (Zustellung am 23. April 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 26. April 2019 (Postaufgabe am 29. April 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die Anträge: