2. Gegen die Verfügung vom 16. Oktober 2018 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 5. November 2018 Einsprache. Sie erklärten sich mit den einkommenswirksamen Aufrechnungen Aktiv- und Passivdarlehen, Verkauf Traktor und der Streichung der Vermögensverwaltungskosten sowie der Höhe der Geschäftsaktiven nicht einverstanden. Weiter wurde das Begehren um eine Einspracheverhandlung gestellt. 3. Am 28. November 2018 fand die verlangte Besprechung statt.