1. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 135'600.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 460'000.00 veranlagt. Dabei wurden verschiedene Aufrechnungen zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. vorgenommen.