1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 177'300.00 festgesetzt. 2. Die Rekurrenten haben die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'800.00, der Kanzleigebühr von CHF 390.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 2'290.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) die Rekurrentin das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung