Steuerbares Einkommen gemäss Rekursentscheid CHF 177'345.00 Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten gemäss Einspracheentscheid wird somit um CHF 8'619.00 auf CHF 177'345.00, gerundet CHF 177'300.00 gesenkt. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. 14. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu rund 9 %. Dies wird praxisgemäss einem vollständigen Unterliegen gleichgestellt (vgl. VGE vom 2. Februar 2011 [WBE.2010.333]). Somit haben die Rekurrenten die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Es ist keine Parteientschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 29 - Das Gericht erkennt: