13. Zusammenfassend ist der Rekurs hinsichtlich der Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich teilweise gutzuheissen. Bezüglich der Aufrechnungen Privatanteil Auto und Privatanteil Kommunikation ist er gutzuheissen, während er hinsichtlich der Aufrechnung Privatanteil Naturalbezug abzuweisen ist. Für das steuerbare Einkommen der Rekurrenten ergibt sich was folgt: Steuerbares Einkommen gem. Einspracheentscheid CHF 185'964.00 Reduktion Einkommensmanko nach Verm.vergl. ./. CHF 3'419.00 Reduktion Privatanteil Auto ./. CHF 4'200.00 Reduktion Privatanteil Kommunikation ./. CHF 1'000.00