Für nicht geführte Waren werden Abzüge pro Jahr und Person berechnet, so je CHF 300.00 für frische Gemüse und Früchte und CHF 500.00 für Fleisch- und Wurstwaren. Demgegenüber wird für Milchhandlungen ein pauschaler Warenbezug von CHF 2'460.00 pro Jahr und erwachsene Person aufgeführt. Dazu wird festgehalten, dass die angegebenen Pauschalbeträge Durchschnittsansätze darstellen, von denen in ausgesprochenen Sonderfällen nach oben oder nach unten abgewichen werden kann.