12.2. Wie vorstehend erwähnt (vgl. oben Erw. 10.2.1.) werden die Merkblätter der Eidgenössische Steuerverwaltung zur Bewertung von Naturalbezügen im Bereich der direkten Bundessteuer auch bei den kantonalen Steuern verwendet. Das "Merkblatt N1/2007 Naturalbezüge von Selbständigerwerbenden" bewertet unter anderem die Warenbezüge von Inhabern von Lebensmittelgeschäften mit CHF 5'280.00 pro Jahr und erwachsene Person. Für nicht geführte Waren werden Abzüge pro Jahr und Person berechnet, so je CHF 300.00 für frische Gemüse und Früchte und CHF 500.00 für Fleisch- und Wurstwaren.