10.3.5. Gemäss der anzuwendenden Pauschalmethode (MWSt-Regelung) beträgt der Privatanteil für die Fahrzeugkosten der Einzelunternehmung des Rekurrenten demnach CHF 3'794.15. Der vom Rekurrenten verbuchte Privatanteil liegt mit CHF 3'672.55 nur knapp darunter. Die Aufrechnung eines Privatanteils Auto von CHF 4'200.00 durch die Steuerkommission Q. ist damit zu Unrecht erfolgt. Wegen Geringfügigkeit sowie der oben erwähnten Unsicherheiten (bezüglich Anzahl verbuchter Leasingraten, Privatanteil M und Mittelverwendung für die privaten Fahrzeuge) wird auf eine Aufrechnung der Differenz von CHF 121.60 verzichtet. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten sinkt um CHF 4'200.00.