Gemäss Auskunft des Strassenverkehrsamtes war der Rekurrent im Jahr 2015 Halter von 5 weiteren Fahrzeugen. Vor dem Hintergrund dieser Vielzahl an privat zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ist es grundsätzlich glaubhaft, dass der Rekurrent die eingangs erwähnten Fahrzeuge mehrheitlich geschäftlich genutzt hat. 10.3.4. Der Privatanteil an den Kosten der beiden Geschäftsfahrzeuge ist gemäss den vorstehenden Ausführungen nach der Pauschalmethode mit dem Ansatz von 0,8 % des Kaufpreises (mindestens CHF 150.00) pro Monat zu berechnen.