Bei den privaten Versicherungsprämien handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Hierzu gilt das oben (vgl. Erw. 8.5.) erwähnte Prinzip, wonach Pauschalabzüge zu streichen und grundsätzlich durch die effektiv bezahlten Beträge zu ersetzen sind. Im Gegensatz zu den tatsächlich aufgewendeten Berufskosten und den Liegenschaftsunterhaltskosten sind die Versicherungsprämien (bzw. mit den Krankenkassenprämien zumindest ein wesentlicher Teil davon) in der Steuererklärung der Rekurrenten ausgewiesen. Sie betragen (jeweils nach Prämienverbilligung) CHF 3'419.40 für den Rekurrenten und CHF 3'402.60 für die Rekurrentin, zusammen CHF 6'822.00.