8.6. Was schliesslich die Mittelverwendung betrifft, so lag die von der Steuerkommission berechnete Vermögenszunahme bei CHF 203'482.00 (im Veranlagungsverfahren) bzw. CHF 143'482.00 (gemäss Einspracheentscheid). Von der Vermögenszunahme hat die Steuerkommission die Rückerstattung der Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 2'178.00 abgezogen und für bezahlte direkte Bundessteuern (inkl. Rückerstattung) CHF 253.00 hinzugerechnet. Weiter hat sie CHF 22'400.00 für Nahrung, Kleidung, Kosmetik, Freizeit und CHF 4'000.00 für private Versicherungsprämien eingesetzt und ist damit insgesamt zu einer Mittelverwendung von CHF 227'957.00 (Veranlagung) bzw. 167'957.00 (Einspracheentscheid)