CHF 309.00 abgezogen. Gemäss Deklaration sind keine Vermögensverwaltungskosten angefallen, weshalb hierfür kein Abzug gewährt wurde. Die Schuldzinsen, die Beiträge an die Säule 3a und die Krankheits- und Unfallkosten wurden den Beilagen zur Steuererklärung (korrekt) entnommen. Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten sowie bei einem Teil der Berufskosten (Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von CHF 2'970.00 und Pauschalabzug von CHF 2'000.00) handelt es sich um Pauschalbeträge. Hierbei ist zu beachten, dass beim Vermögensvergleich nur in der Steuerperiode beglichene Aufwendungen angerechnet werden dürfen.