Eine Berücksichtigung der Privatanteile sowohl bei den Geschäftsaktiven (mit einer Erhöhung der Vermögenszunahme und somit der Mittelverwendung) als auch bei der Mittelherkunft hätte das Einkommensmanko nicht verändert. Richtig ist auch, den Eigenmietwert bei den Einkünften nicht zu berücksichtigen, da es sich dabei nicht um in der Steuerperiode tatsächlich zugeflossene Mittel handelt.