Die Steuerkommission Q. hat im Vermögensvergleich auch ein dem Rekurrenten gewährtes Darlehen von CHF 9'000.00 als Schuld der Rekurrenten per Ende 2015 aufgeführt. Zu diesem Darlehen liegt ein mit "Dezember 2015" datierter Vertrag vor, in dem als Geldgeber "I., X-Strasse 46 R." genannt wird. Im Einspracheverfahren hat das Gemeindesteueramt Q. die Rekurrenten unter Bezugnahme auf den Darlehensvertrag aufgefordert, die korrekte Adresse des Darlehensgebers mitzuteilen, da die Gemeinde "R." nicht existiert. Die Rekurrenten haben in der Folge keine weiteren Informationen zum Darlehensgeber oder einen anderen Nachweis des Darlehens (z.B. Bankbelege) beigebracht.