Was schliesslich die im Einspracheverfahren vorgenommenen Anpassungen des Vermögensvergleichs betrifft (vgl. oben Erw. 8.3.), so wurde bereits erwähnt, dass der Saldo des Kontos IBAN B per 31. Dezember 2014 von CHF 11'000.00 zu Recht als Vermögensbestandteil per Ende Jahr 2014 berücksichtigt wurde.