Der Wert der Privatliegenschaft hat sich sodann zwischen Ende 2014 und Ende 2015 nicht verändert, weshalb er für die Vermögenszunahme nicht massgebend ist, und die Geschäftsaktiven wurden aus den eingereichten Bilanzen übernommen. Die Schulden entsprechen für beide Stichdaten den veranlagten (2014) bzw. ausgewiesenen (2015) privaten Schulden zuzüglich der jeweiligen deklarierten Geschäftsschulden. Dass die Geschäftsschulden 2015 von CHF 12'821.60 im Vermögensvergleich (zu - 16 - Recht) berücksichtigt wurden, in der Veranlagung 2015 jedoch nicht, spielt bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 keine Rolle.