Im (deklarierten und veranlagten) Wertschriftenverzeichnis 2014, dessen Steuerwert in den Vermögensvergleich übernommen wurde, waren das C. Konto der Rekurrentin (IBAN E; Steuerwert CHF 100.00) sowie der anteilige Vermögenswert der Stockwerkeigentümergemeinschaft Y-Weg 11+13, T., von CHF 8'145.00 aufgeführt. In der Steuererklärung 2015 deklarierten die Rekurrenten zwei weitere Bankkonten (IBAN F und IBAN A), die in der Deklaration 2014 nicht enthalten waren. Ebenso reichten sie im Veranlagungsverfahren Unterlagen zu einem vierten Bankkonto ein (IBAN B), das weder in der Steuererklärung 2014 noch in der Steuererklärung 2015 genannt worden war.