Im Einspracheentscheid berücksichtigte die Steuerkommission Q. zwei gegenüber den Rekurrenten bestehende Darlehensforderungen von CHF 40'000.00 und CHF 9'000.00 als Erhöhung der Schulden bzw. als Reduktion der Vermögenszunahme. Die Vermögenszunahme sank weiter um CHF 11'000.00, den Saldo des D. Kontos IBAN B per 31. Dezember 2014, welches im Wertschriftenverzeichnis des Vorjahres nicht enthalten war. Durch die um insgesamt CHF 60'000.00 verminderte Vermögenszunahme sank die Mittelverwendung und infolgedessen das Einkommensmanko im gleichen Masse auf CHF 93'419.00.